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kgbvax committed Sep 3, 2015
1 parent b2c780a commit 6fa75a6
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2 changes: 1 addition & 1 deletion Rechtliches/Freifunk-Infos-zur-Störerhaftung.tex
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\textbf{Einzelfragen:}

\begin{enumerate}\item „Störerhaftung“ (zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, typischerweise wegen „File-Sharings“).\\
Sowohl die Warpzone e.V. als auch Freifunk-Rheinland e.V. sind für den Dienst „Zugang Internet“ Dienstanbieter entsprechend §2 Telemediengesetz (TMG). Als solche sind sie für die übertragenden Inhalte nicht verantwortlich (§7,§8 TMG, „Providerprivileg“). Da Freifunk als solches nicht kommerziell ist und keine Abrechnung erfolgt, speichert die Warpzone e.V. entsprechend dem BDSG Grundsatz der Datensparsamkeit (§3 BDSG) sowie den konkreten Vorschriften von §100 TKG im Regelbetrieb keine Verbindungsdaten. (Verstoß wird mit einem Bußgeld von 10.000 \euro\ geahndet, §149 Abs 1, Nr 17 TKG.) Im Falle einer „Abmahnung wegen File-Sharings werden durch den Rechteinhaber häufig Dritte beauftragt diese festzustellen. Dazu werden die Internet (IP) Adressen von Anschlüssen festgehalten, die zu einem Zeitpunkt ein geschütztes Werk des Rechteinhabers via File-Sharing zum Download anboten. Mit Hilfe dieser IP Adressen kann durch öffentliche Register (https://www.ripe.net) der Anbieter, dem diese Adresse zugeordnet ist, ermittelt werden. Der entsprechende Internet Service Provider wird dann (zur Zeit üblicherweise per Gerichtsbeschluss) aufgefordert Auskunft über den Anschlussinhaber zu geben. Ist diese Auskunft erfolgt wird der Anschlussinhaber in der Regel kostenpflichtig abgemahnt, typischerweise verbunden mit der Forderung nach einer Unterlassungserklärung und einem mehr oder weniger angemessenen Schadenersatzforderung.
Sowohl die Warpzone e.V. als auch Freifunk-Rheinland e.V. sind für den Dienst „Zugang Internet“ Dienstanbieter entsprechend §2 Telemediengesetz (TMG). Als solche sind sie für die übertragenden Inhalte nicht verantwortlich (§7,§8 TMG, „Providerprivileg“). Da Freifunk als solches nicht kommerziell ist und keine Abrechnung erfolgt, speichert die Warpzone e.V. entsprechend dem BDSG Grundsatz der Datensparsamkeit (§3 BDSG) sowie den konkreten Vorschriften von §100 TKG im Regelbetrieb keine Verbindungsdaten. (Verstoß wird mit einem Bußgeld von 10.000 \euro\ geahndet, §149 Abs 1, Nr 17 TKG.) Im Falle einer „Abmahnung wegen File-Sharings" werden durch den Rechteinhaber häufig Dritte beauftragt diese festzustellen. Dazu werden die Internet (IP) Adressen von Anschlüssen festgehalten, die zu einem Zeitpunkt ein geschütztes Werk des Rechteinhabers via File-Sharing zum Download anboten. Mit Hilfe dieser IP Adressen kann durch öffentliche Register (https://www.ripe.net) der Anbieter, dem diese Adresse zugeordnet ist, ermittelt werden. Der entsprechende Internet Service Provider wird dann (zur Zeit üblicherweise per Gerichtsbeschluss) aufgefordert Auskunft über den Anschlussinhaber zu geben. Ist diese Auskunft erfolgt wird der Anschlussinhaber in der Regel kostenpflichtig abgemahnt, typischerweise verbunden mit der Forderung nach einer Unterlassungserklärung und einem mehr oder weniger angemessenen Schadenersatzforderung.

Im Falle Freifunk Münsterland wird die Warpzone e.V bzw. der Freifunk Rheinland als Provider angesprochen. Diese sind dann nicht in der Lage eine Auskunft zum Nutzer oder zum Anschlussinhaber zu geben, da diese Daten nicht gespeichert werden. Daher verlaufen solche Ansinnen regelmäßig im Sande.

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