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Lizenz f�r die nichtkommerzielle Nutzung von Modifikationen
(GothicMOD Lizenz)

Version 1.0 - April 2004
Copyright (c) 2004 Pluto 13 GmbH (Piranha Bytes)


Pr�ambel

Ziel der Lizenzierung eines Werkes unter der GothicMOD Lizenz ist es, die
Verwendung von Inhalten zum Zwecke der unentgeltlichen und nichtkommerziellen
Nutzung von Modifikationen zu erm�glichen. Die Lizenz richtet sich an
diejenigen, die ihre urheberrechtlich gesch�tzten Leistungen zum Zwecke der
unentgeltlichen und nichtkommerziellen Nutzung von Modifikationen zur Verf�gung
stellen wollen, ohne dass f�r einzelne Nutzungen oder �nderungen gesondert
Rechte eingeholt werden m�ssen.

Durch die GothicMOD Lizenz werden dem Lizenznehmer die Nutzungsrechte f�r alle
bekannten Nutzungsarten einger�umt und auch die Bearbeitung des Werkes in jeder
beliebigen Form gestattet. Die ideellen Interessen der Urheber am Werk werden
von der Lizenz dabei beachtet, denn es ist eines der Ziele der Lizenz, die
kreativen Leistungen der Urheber und anderen Leistungsschutzberechtigten in
angemessener Weise anzuerkennen und ihre geistigen Belange zu sch�tzen. Der
Urheber soll mit seinem Werk in Verbindung gebracht werden, indem sein Name
genannt wird oder - f�r den Fall, dass das Werk bearbeitet wurde - ein
angemessener Hinweis auf ihn erfolgt.

Die GothicMOD Lizenz sch�tzt die Lizenzgeber davor, dass Lizenznehmer die
Nutzung des Werkes - auch in bearbeiteter Form - nachtr�glich beschr�nken
k�nnen. Dazu dient der "Copyleft"-Effekt, der gew�hrleistet, dass ein Werk,
welches dieser Lizenz unterstellt wurde, sowie alle darauf beruhenden
Bearbeitungen nur gem�� den Bestimmungen dieser Lizenz genutzt werden d�rfen.


1. Abschluss der Lizenz

(a) Dieser Lizenztext stellt ein Angebot auf Abschluss eines Lizenzvertrages
unter den nachfolgenden Bedingungen dar. Das Angebot richtet sich an
jedermann. Der Lizenzvertrag kommt durch die Aus�bung der in Ziffer 2 und 3
genannten Rechte zustande, insbesondere durch die Vervielf�ltigung oder
Verbreitung des Werkes. Der Erwerber dieser Rechte wird im Folgenden als
Lizenznehmer bezeichnet.

(b) F�r eine blo�e Benutzung des Werkes muss dieser Lizenzvertrag nicht
abgeschlossen werden. Dies gilt auch f�r Befugnisse zur Nutzung des Werkes,
die sich aus einer gesetzlichen Beschr�nkung des Urheberrechts ergeben,
etwa f�r das Anfertigen einer Sicherungskopie oder f�r die Weitergabe eines
rechtm��ig erworbenen Vervielf�ltigungsst�ckes.

2. Nutzungsrechte

(a) Der Lizenznehmer erwirbt mit Abschluss der Lizenz das zeitlich und r�umlich
unbeschr�nkte Recht, das unver�nderte Werk in unentgeltlicher und
nichtkommerzieller Form zu nutzen. Dies beinhaltet das Recht, das Werk in
digitaler und analoger Form, online und offline, k�rperlich und
unk�rperlich zu verwenden. Die Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zur
entgeltlichen Verwendung oder Weitergabe, wird durch diese Lizenz nicht
gestattet. Die Nutzungserlaubnis erfolgt lizenzgeb�hrenfrei.

(b) Zur Nutzung wird insbesondere das Recht einger�umt, das Werk zu
vervielf�ltigen, zu verbreiten, zum Download bereitzuhalten oder in anderer
Weise �ffentlich zug�nglich zu machen, vorzutragen, aufzuf�hren oder in
anderer Form �ffentlich wiederzugeben.

(c) Wer das Werk nutzt, darf von anderen Lizenznehmern keine Lizenzgeb�hren
oder sonstige Forderungen f�r das Werk verlangen.

(d) Die durch diese Lizenz erworbenen Nutzungsrechte d�rfen nicht an Dritte
weiter�bertragen werden. Dritte k�nnen die Nutzungsrechte durch den
Abschluss dieser Lizenz nur direkt von den Urhebern oder sonstigen Inhabern
der ausschlie�lichen Nutzungsrechte erwerben. Daf�r gen�gt es, dass Dritte
das Werk mit dieser Lizenz von einer beliebigen Person erhalten und gem��
Ziffer 1 den Lizenzvertrag abschlie�en.

(e) Der Lizenzgeber r�umt mit Ver�ffentlichung seines Werks den Firmen Pluto 13
GmbH, Essen, Deutschland und JoWood Productions AG, �sterreich das
gemeinsame und zeitlich und r�umlich unbeschr�nkte Recht ein, die Rechte an
seinem Werk unter Nennung seines Namens einzeln oder gemeinsam mit anderen
Werken zu nutzen, dies abweichend von Ziffer 2 (a) auch in entgeltlicher
Form. Pluto 13 GmbH und JoWood werden f�r die Ver�ffentlichung jedoch keine
Lizenzgeb�hren f�r das Werk verlangen, au�er dies wird mit dem jeweiligen
Lizenzgeber im Einzelnen vereinbart. Die Einr�umung eines zu Ziffer 2 (e)
�hnlichen Rechts an andere Parteien als die beiden genannten ist
ausgeschlossen.

3. Bearbeitungsrecht

(a) Der Lizenznehmer hat das Recht, das Werk zu bearbeiten und das bearbeitete
Werk nach Ma�gabe der Ziffer 2 zu nutzen. Dies umfasst die Befugnis das
Werk zu k�rzen, neue Bestandteile hinzuzuf�gen, Teile des Werkes
auszutauschen oder es auf andere Weise zu ver�ndern. Das Werk darf in einen
anderen Kontext gestellt und seine Aussagen inhaltlich ver�ndert werden.

(b) Ver�nderungen d�rfen die geistigen oder pers�nlichen Interessen der Urheber
nicht beeintr�chtigen. Hierbei ist zu ber�cksichtigen, dass durch die
Lizenzierung unter dieser Lizenz auch substantielle Ver�nderungen des
Werkes bewusst in Kauf genommen werden, da die Freiheit zur Ver�nderung des
Werkes eines der Hauptziele dieser Lizenz ist.

(c) Bei einer Bearbeitung des Werkes muss sein Titel ver�ndert werden. Der
Titel des Werkes darf nicht ver�ndert werden, wenn das Werk ansonsten
inhaltlich unver�ndert genutzt wird.

(d) Es wird empfohlen, f�r jede Bearbeitung des Werkes einen Urhebervermerk zu
den bereits bestehenden Vermerken hinzuzuf�gen.

4. Freigabe von Bearbeitungen und verwandten Schutzrechten ("Copyleft")

(a) Wer bei der Bearbeitung des Werkes ein Urheberrecht erwirbt, muss dieses
Recht den Bestimmungen dieser Lizenz unterstellen, wenn er das bearbeitete
Werk verbreitet, zum Download bereith�lt oder in anderer Weise �ffentlich
zug�nglich macht, vortr�gt, auff�hrt oder in anderer Form �ffentlich
wiedergibt.

(b) Eine Bearbeitung in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn das unver�nderte
Werk
- mit einem anderen selbst�ndigen Werk verbunden wird. Dies gilt auch dann,
wenn die verbundenen Werke als ein Gesamtwerk genutzt werden;
- in eine Datenbank oder ein sonstiges Sammelwerk eingef�gt wird;
- eine Datenbank oder ein sonstiges Sammelwerk ist und weitere Elemente
eingef�gt werden.
In diesen F�llen muss ein deutlicher Hinweis darauf erfolgen, welche Teile
des Gesamtwerkes oder Sammelwerkes dieser Lizenz unterstehen.

(c) Ein selbst�ndiges Werk ist ein Werk, das alleine in sinnvoller Weise
genutzt werden kann oder das von der Verkehrsanschauung als selbst�ndiges
Werk angesehen wird.

(d) Wer bei der Nutzung oder Bearbeitung des Werkes ein verwandtes Schutzrecht
erwirbt, zum Beispiel ein Datenbankherstellerrecht oder ein Recht an einer
Interpretation des Werkes, muss dieses Recht den Bestimmungen dieser Lizenz
unterstellen, wenn er das Werk verbreitet, zum Download bereith�lt oder in
anderer Weise �ffentlich zug�nglich macht, vortr�gt, auff�hrt oder in
anderer Form �ffentlich wiedergibt und das verwandte Schutzrecht f�r diese
Nutzungen erforderlich ist.

5. Namensnennung

(a) Wird das Werk in unver�nderter Form verbreitet, zum Download bereitgehalten
oder in anderer Weise �ffentlich zug�nglich gemacht, vorgetragen,
aufgef�hrt oder in anderer Form �ffentlich wiedergegeben, m�ssen
Namensnennungen von Urhebern und Interpreten in der vorgefundenen Art und
Weise �bernommen werden. Die Namensnennung hat dann in einer angemessenen
und f�r die jeweilige Nutzungsart �blichen Form zu erfolgen.

(b) Wird das Werk in inhaltlich ver�nderter Form verbreitet, zum Download
bereitgehalten oder in anderer Weise �ffentlich zug�nglich gemacht,
vorgetragen, aufgef�hrt oder in anderer Form �ffentlich wiedergegeben, darf
keine Namensnennung von Urhebern oder Interpreten ohne deren ausdr�ckliche
Zustimmung erfolgen. �bersetzungen gelten als inhaltliche Ver�nderung in
diesem Sinne. Bei blo� formalen �nderungen muss die Namensnennung
entsprechend der Nutzung in unver�nderter Form erfolgen.
Rechtschreibkorrekturen, Formatierungen oder Digitalisierungen sind im
Regelfall als blo� formale �nderungen anzusehen.

(c) D�rfen Urheber oder Interpreten wegen einer inhaltlichen Ver�nderung des
Werkes nicht genannt werden, muss bei jeder Nutzung des Werkes ein Hinweis
auf die Urheber oder Interpreten des urspr�nglichen Werkes in angemessener
Form erfolgen. Ein Hinweis in angemessener Form ist jedenfalls dann
gegeben, wenn in die Namensnennung mit dem Zusatz "basierend auf einem Werk
von" erfolgt.

(d) Die vorstehenden Ausf�hrungen zur Namensnennung gelten entsprechend f�r die
Inhaber der ausschlie�lichen Nutzungsrechte, sofern diese im Zusammenhang
mit dem Werk genannt werden.

6. Sonstige Verpflichtungen

(a) Bei einer Nutzung in k�rperlicher Form muss eine Kopie dieser Lizenz
beigef�gt oder eine Internetadresse angegeben werden, bei der der
Lizenztext dauerhaft abrufbar ist. Bei unk�rperlicher Wiedergabe des Werkes
darf eine Wiedergabe der Lizenz unterbleiben, wenn dies untunlich ist. Dies
kann der Fall sein bei Vortr�gen und Auff�hrungen, sowie Fernseh- und
Rundfunksendungen.

(b) Hinweise auf die Geltung dieser Lizenz und Urheberrechtsvermerke d�rfen
nicht ver�ndert oder gel�scht werden. Wo ein solcher Hinweis nach der
konkreten Art der Nutzung unzumutbar ist, kann er unterbleiben, so etwa in
Rundfunksendungen, die nur terrestrisch, via Kabel oder Satellit �bertragen
werden oder bei der Nutzung des Werkes in der Fernsehwerbung.

(c) Die Nutzung des Werkes darf nicht von der Erf�llung von Verpflichtungen
abh�ngig gemacht werden, die nicht in dieser Lizenz genannt sind.

(d) Wer im Zusammenhang mit der Nutzung des Werkes sonstige Schutzrechte
erwirbt, insbesondere Patente, Marken, Geschmacksmuster und
Gebrauchsmuster, darf mittels dieser Schutzrechte keine zus�tzlichen
Verpflichtungen f�r die Nutzung des Werkes aufstellen. So ist es etwa nicht
zul�ssig, f�r eine fortentwickelte Version des Werkes ein Patent anzumelden
und f�r die Nutzung des fortentwickelten Werkes mittels der Patentlizenz
Bedingungen aufzustellen, die �ber die Bedingungen dieser Lizenz
hinausgehen.

7. Beendigung der Rechte bei Zuwiderhandlung

(a) Jede Verletzung der Verpflichtungen aus dieser Lizenz beendet automatisch
die Nutzungsrechte des Zuwiderhandelnden.

(b) Die Nutzungsrechte Dritter, die das Werk oder Rechte an dem Werk von dem
Zuwiderhandelnden erworben haben, bestehen weiter.

8. Haftung und Gew�hrleistung

(a) Die Haftung der Lizenzgeber ist auf das arglistige Verschweigen von
Rechtsm�ngeln beschr�nkt.

(b) Dieser Haftungshinweis bezieht sich ausschlie�lich auf die Einr�umung von
Rechten durch diese Lizenz. Die Haftung und Gew�hrleistung f�r andere
Leistungen, etwa die Verbreitung von Werkst�cken, richtet sich nach den
gesetzlichen Bestimmungen oder individuellen Vereinbarungen.

9. Neue Versionen dieser Lizenz

Die Pluto 13 GmbH kann diese Lizenz aktualisieren, soweit eine Ver�nderung der
rechtlichen oder tats�chlichen Umst�nde dies erfordert. Der Lizenzgeber
�berl�sst der Pluto13 GmbH die Bestimmung des Inhalts k�nftiger Versionen
dieser Lizenz. Die Bestimmung erfolgt durch �ffentliche Bekanntgabe des
Lizenztextes. K�nftige Versionen m�ssen den Grundprinzipien dieser Lizenz
entsprechen. Soweit ein Werk nicht ausdr�cklich einer bestimmten Version dieser
Lizenz unterstellt ist, gilt die jeweils aktuellste Version.

Anhang: Wie unterstelle ich ein Werk der GothicMOD Lizenz?

Um ein Werk nach den Bestimmungen dieser Lizenz zur freien Nutzung durch
jedermann zur Verf�gung zu stellen, muss dem Werk der folgende Hinweis in gut
wahrnehmbarer Weise beigef�gt werden. Es wird dar�ber hinaus empfohlen, einen
Urhebervermerk aufzunehmen, der das Jahr der ersten Ver�ffentlichung sowie den
Inhaber der ausschlie�lichen Nutzungsrechte (Name oder allgemein verst�ndliche
Abk�rzung) enth�lt.

Copyright (c) 20[jj] [Inhaber der ausschlie�lichen Nutzungsrechte].
Dieses Werk kann durch jedermann in nichtkommerzieller Form
gem�� den Bestimmungen der GothicMOD Lizenz genutzt werden.
Die Lizenzbedingungen k�nnen unter http://www.gothic2.de/mod
oder unter http://www.piranha-bytes.com/mod abgerufen werden.
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