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Original file line number | Diff line number | Diff line change |
---|---|---|
@@ -0,0 +1,236 @@ | ||
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||
Lizenz f�r die nichtkommerzielle Nutzung von Modifikationen | ||
(GothicMOD Lizenz) | ||
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||
Version 1.0 - April 2004 | ||
Copyright (c) 2004 Pluto 13 GmbH (Piranha Bytes) | ||
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Pr�ambel | ||
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||
Ziel der Lizenzierung eines Werkes unter der GothicMOD Lizenz ist es, die | ||
Verwendung von Inhalten zum Zwecke der unentgeltlichen und nichtkommerziellen | ||
Nutzung von Modifikationen zu erm�glichen. Die Lizenz richtet sich an | ||
diejenigen, die ihre urheberrechtlich gesch�tzten Leistungen zum Zwecke der | ||
unentgeltlichen und nichtkommerziellen Nutzung von Modifikationen zur Verf�gung | ||
stellen wollen, ohne dass f�r einzelne Nutzungen oder �nderungen gesondert | ||
Rechte eingeholt werden m�ssen. | ||
|
||
Durch die GothicMOD Lizenz werden dem Lizenznehmer die Nutzungsrechte f�r alle | ||
bekannten Nutzungsarten einger�umt und auch die Bearbeitung des Werkes in jeder | ||
beliebigen Form gestattet. Die ideellen Interessen der Urheber am Werk werden | ||
von der Lizenz dabei beachtet, denn es ist eines der Ziele der Lizenz, die | ||
kreativen Leistungen der Urheber und anderen Leistungsschutzberechtigten in | ||
angemessener Weise anzuerkennen und ihre geistigen Belange zu sch�tzen. Der | ||
Urheber soll mit seinem Werk in Verbindung gebracht werden, indem sein Name | ||
genannt wird oder - f�r den Fall, dass das Werk bearbeitet wurde - ein | ||
angemessener Hinweis auf ihn erfolgt. | ||
|
||
Die GothicMOD Lizenz sch�tzt die Lizenzgeber davor, dass Lizenznehmer die | ||
Nutzung des Werkes - auch in bearbeiteter Form - nachtr�glich beschr�nken | ||
k�nnen. Dazu dient der "Copyleft"-Effekt, der gew�hrleistet, dass ein Werk, | ||
welches dieser Lizenz unterstellt wurde, sowie alle darauf beruhenden | ||
Bearbeitungen nur gem�� den Bestimmungen dieser Lizenz genutzt werden d�rfen. | ||
|
||
|
||
1. Abschluss der Lizenz | ||
|
||
(a) Dieser Lizenztext stellt ein Angebot auf Abschluss eines Lizenzvertrages | ||
unter den nachfolgenden Bedingungen dar. Das Angebot richtet sich an | ||
jedermann. Der Lizenzvertrag kommt durch die Aus�bung der in Ziffer 2 und 3 | ||
genannten Rechte zustande, insbesondere durch die Vervielf�ltigung oder | ||
Verbreitung des Werkes. Der Erwerber dieser Rechte wird im Folgenden als | ||
Lizenznehmer bezeichnet. | ||
|
||
(b) F�r eine blo�e Benutzung des Werkes muss dieser Lizenzvertrag nicht | ||
abgeschlossen werden. Dies gilt auch f�r Befugnisse zur Nutzung des Werkes, | ||
die sich aus einer gesetzlichen Beschr�nkung des Urheberrechts ergeben, | ||
etwa f�r das Anfertigen einer Sicherungskopie oder f�r die Weitergabe eines | ||
rechtm��ig erworbenen Vervielf�ltigungsst�ckes. | ||
|
||
2. Nutzungsrechte | ||
|
||
(a) Der Lizenznehmer erwirbt mit Abschluss der Lizenz das zeitlich und r�umlich | ||
unbeschr�nkte Recht, das unver�nderte Werk in unentgeltlicher und | ||
nichtkommerzieller Form zu nutzen. Dies beinhaltet das Recht, das Werk in | ||
digitaler und analoger Form, online und offline, k�rperlich und | ||
unk�rperlich zu verwenden. Die Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zur | ||
entgeltlichen Verwendung oder Weitergabe, wird durch diese Lizenz nicht | ||
gestattet. Die Nutzungserlaubnis erfolgt lizenzgeb�hrenfrei. | ||
|
||
(b) Zur Nutzung wird insbesondere das Recht einger�umt, das Werk zu | ||
vervielf�ltigen, zu verbreiten, zum Download bereitzuhalten oder in anderer | ||
Weise �ffentlich zug�nglich zu machen, vorzutragen, aufzuf�hren oder in | ||
anderer Form �ffentlich wiederzugeben. | ||
|
||
(c) Wer das Werk nutzt, darf von anderen Lizenznehmern keine Lizenzgeb�hren | ||
oder sonstige Forderungen f�r das Werk verlangen. | ||
|
||
(d) Die durch diese Lizenz erworbenen Nutzungsrechte d�rfen nicht an Dritte | ||
weiter�bertragen werden. Dritte k�nnen die Nutzungsrechte durch den | ||
Abschluss dieser Lizenz nur direkt von den Urhebern oder sonstigen Inhabern | ||
der ausschlie�lichen Nutzungsrechte erwerben. Daf�r gen�gt es, dass Dritte | ||
das Werk mit dieser Lizenz von einer beliebigen Person erhalten und gem�� | ||
Ziffer 1 den Lizenzvertrag abschlie�en. | ||
|
||
(e) Der Lizenzgeber r�umt mit Ver�ffentlichung seines Werks den Firmen Pluto 13 | ||
GmbH, Essen, Deutschland und JoWood Productions AG, �sterreich das | ||
gemeinsame und zeitlich und r�umlich unbeschr�nkte Recht ein, die Rechte an | ||
seinem Werk unter Nennung seines Namens einzeln oder gemeinsam mit anderen | ||
Werken zu nutzen, dies abweichend von Ziffer 2 (a) auch in entgeltlicher | ||
Form. Pluto 13 GmbH und JoWood werden f�r die Ver�ffentlichung jedoch keine | ||
Lizenzgeb�hren f�r das Werk verlangen, au�er dies wird mit dem jeweiligen | ||
Lizenzgeber im Einzelnen vereinbart. Die Einr�umung eines zu Ziffer 2 (e) | ||
�hnlichen Rechts an andere Parteien als die beiden genannten ist | ||
ausgeschlossen. | ||
|
||
3. Bearbeitungsrecht | ||
|
||
(a) Der Lizenznehmer hat das Recht, das Werk zu bearbeiten und das bearbeitete | ||
Werk nach Ma�gabe der Ziffer 2 zu nutzen. Dies umfasst die Befugnis das | ||
Werk zu k�rzen, neue Bestandteile hinzuzuf�gen, Teile des Werkes | ||
auszutauschen oder es auf andere Weise zu ver�ndern. Das Werk darf in einen | ||
anderen Kontext gestellt und seine Aussagen inhaltlich ver�ndert werden. | ||
|
||
(b) Ver�nderungen d�rfen die geistigen oder pers�nlichen Interessen der Urheber | ||
nicht beeintr�chtigen. Hierbei ist zu ber�cksichtigen, dass durch die | ||
Lizenzierung unter dieser Lizenz auch substantielle Ver�nderungen des | ||
Werkes bewusst in Kauf genommen werden, da die Freiheit zur Ver�nderung des | ||
Werkes eines der Hauptziele dieser Lizenz ist. | ||
|
||
(c) Bei einer Bearbeitung des Werkes muss sein Titel ver�ndert werden. Der | ||
Titel des Werkes darf nicht ver�ndert werden, wenn das Werk ansonsten | ||
inhaltlich unver�ndert genutzt wird. | ||
|
||
(d) Es wird empfohlen, f�r jede Bearbeitung des Werkes einen Urhebervermerk zu | ||
den bereits bestehenden Vermerken hinzuzuf�gen. | ||
|
||
4. Freigabe von Bearbeitungen und verwandten Schutzrechten ("Copyleft") | ||
|
||
(a) Wer bei der Bearbeitung des Werkes ein Urheberrecht erwirbt, muss dieses | ||
Recht den Bestimmungen dieser Lizenz unterstellen, wenn er das bearbeitete | ||
Werk verbreitet, zum Download bereith�lt oder in anderer Weise �ffentlich | ||
zug�nglich macht, vortr�gt, auff�hrt oder in anderer Form �ffentlich | ||
wiedergibt. | ||
|
||
(b) Eine Bearbeitung in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn das unver�nderte | ||
Werk | ||
- mit einem anderen selbst�ndigen Werk verbunden wird. Dies gilt auch dann, | ||
wenn die verbundenen Werke als ein Gesamtwerk genutzt werden; | ||
- in eine Datenbank oder ein sonstiges Sammelwerk eingef�gt wird; | ||
- eine Datenbank oder ein sonstiges Sammelwerk ist und weitere Elemente | ||
eingef�gt werden. | ||
In diesen F�llen muss ein deutlicher Hinweis darauf erfolgen, welche Teile | ||
des Gesamtwerkes oder Sammelwerkes dieser Lizenz unterstehen. | ||
|
||
(c) Ein selbst�ndiges Werk ist ein Werk, das alleine in sinnvoller Weise | ||
genutzt werden kann oder das von der Verkehrsanschauung als selbst�ndiges | ||
Werk angesehen wird. | ||
|
||
(d) Wer bei der Nutzung oder Bearbeitung des Werkes ein verwandtes Schutzrecht | ||
erwirbt, zum Beispiel ein Datenbankherstellerrecht oder ein Recht an einer | ||
Interpretation des Werkes, muss dieses Recht den Bestimmungen dieser Lizenz | ||
unterstellen, wenn er das Werk verbreitet, zum Download bereith�lt oder in | ||
anderer Weise �ffentlich zug�nglich macht, vortr�gt, auff�hrt oder in | ||
anderer Form �ffentlich wiedergibt und das verwandte Schutzrecht f�r diese | ||
Nutzungen erforderlich ist. | ||
|
||
5. Namensnennung | ||
|
||
(a) Wird das Werk in unver�nderter Form verbreitet, zum Download bereitgehalten | ||
oder in anderer Weise �ffentlich zug�nglich gemacht, vorgetragen, | ||
aufgef�hrt oder in anderer Form �ffentlich wiedergegeben, m�ssen | ||
Namensnennungen von Urhebern und Interpreten in der vorgefundenen Art und | ||
Weise �bernommen werden. Die Namensnennung hat dann in einer angemessenen | ||
und f�r die jeweilige Nutzungsart �blichen Form zu erfolgen. | ||
|
||
(b) Wird das Werk in inhaltlich ver�nderter Form verbreitet, zum Download | ||
bereitgehalten oder in anderer Weise �ffentlich zug�nglich gemacht, | ||
vorgetragen, aufgef�hrt oder in anderer Form �ffentlich wiedergegeben, darf | ||
keine Namensnennung von Urhebern oder Interpreten ohne deren ausdr�ckliche | ||
Zustimmung erfolgen. �bersetzungen gelten als inhaltliche Ver�nderung in | ||
diesem Sinne. Bei blo� formalen �nderungen muss die Namensnennung | ||
entsprechend der Nutzung in unver�nderter Form erfolgen. | ||
Rechtschreibkorrekturen, Formatierungen oder Digitalisierungen sind im | ||
Regelfall als blo� formale �nderungen anzusehen. | ||
|
||
(c) D�rfen Urheber oder Interpreten wegen einer inhaltlichen Ver�nderung des | ||
Werkes nicht genannt werden, muss bei jeder Nutzung des Werkes ein Hinweis | ||
auf die Urheber oder Interpreten des urspr�nglichen Werkes in angemessener | ||
Form erfolgen. Ein Hinweis in angemessener Form ist jedenfalls dann | ||
gegeben, wenn in die Namensnennung mit dem Zusatz "basierend auf einem Werk | ||
von" erfolgt. | ||
|
||
(d) Die vorstehenden Ausf�hrungen zur Namensnennung gelten entsprechend f�r die | ||
Inhaber der ausschlie�lichen Nutzungsrechte, sofern diese im Zusammenhang | ||
mit dem Werk genannt werden. | ||
|
||
6. Sonstige Verpflichtungen | ||
|
||
(a) Bei einer Nutzung in k�rperlicher Form muss eine Kopie dieser Lizenz | ||
beigef�gt oder eine Internetadresse angegeben werden, bei der der | ||
Lizenztext dauerhaft abrufbar ist. Bei unk�rperlicher Wiedergabe des Werkes | ||
darf eine Wiedergabe der Lizenz unterbleiben, wenn dies untunlich ist. Dies | ||
kann der Fall sein bei Vortr�gen und Auff�hrungen, sowie Fernseh- und | ||
Rundfunksendungen. | ||
|
||
(b) Hinweise auf die Geltung dieser Lizenz und Urheberrechtsvermerke d�rfen | ||
nicht ver�ndert oder gel�scht werden. Wo ein solcher Hinweis nach der | ||
konkreten Art der Nutzung unzumutbar ist, kann er unterbleiben, so etwa in | ||
Rundfunksendungen, die nur terrestrisch, via Kabel oder Satellit �bertragen | ||
werden oder bei der Nutzung des Werkes in der Fernsehwerbung. | ||
|
||
(c) Die Nutzung des Werkes darf nicht von der Erf�llung von Verpflichtungen | ||
abh�ngig gemacht werden, die nicht in dieser Lizenz genannt sind. | ||
|
||
(d) Wer im Zusammenhang mit der Nutzung des Werkes sonstige Schutzrechte | ||
erwirbt, insbesondere Patente, Marken, Geschmacksmuster und | ||
Gebrauchsmuster, darf mittels dieser Schutzrechte keine zus�tzlichen | ||
Verpflichtungen f�r die Nutzung des Werkes aufstellen. So ist es etwa nicht | ||
zul�ssig, f�r eine fortentwickelte Version des Werkes ein Patent anzumelden | ||
und f�r die Nutzung des fortentwickelten Werkes mittels der Patentlizenz | ||
Bedingungen aufzustellen, die �ber die Bedingungen dieser Lizenz | ||
hinausgehen. | ||
|
||
7. Beendigung der Rechte bei Zuwiderhandlung | ||
|
||
(a) Jede Verletzung der Verpflichtungen aus dieser Lizenz beendet automatisch | ||
die Nutzungsrechte des Zuwiderhandelnden. | ||
|
||
(b) Die Nutzungsrechte Dritter, die das Werk oder Rechte an dem Werk von dem | ||
Zuwiderhandelnden erworben haben, bestehen weiter. | ||
|
||
8. Haftung und Gew�hrleistung | ||
|
||
(a) Die Haftung der Lizenzgeber ist auf das arglistige Verschweigen von | ||
Rechtsm�ngeln beschr�nkt. | ||
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||
(b) Dieser Haftungshinweis bezieht sich ausschlie�lich auf die Einr�umung von | ||
Rechten durch diese Lizenz. Die Haftung und Gew�hrleistung f�r andere | ||
Leistungen, etwa die Verbreitung von Werkst�cken, richtet sich nach den | ||
gesetzlichen Bestimmungen oder individuellen Vereinbarungen. | ||
|
||
9. Neue Versionen dieser Lizenz | ||
|
||
Die Pluto 13 GmbH kann diese Lizenz aktualisieren, soweit eine Ver�nderung der | ||
rechtlichen oder tats�chlichen Umst�nde dies erfordert. Der Lizenzgeber | ||
�berl�sst der Pluto13 GmbH die Bestimmung des Inhalts k�nftiger Versionen | ||
dieser Lizenz. Die Bestimmung erfolgt durch �ffentliche Bekanntgabe des | ||
Lizenztextes. K�nftige Versionen m�ssen den Grundprinzipien dieser Lizenz | ||
entsprechen. Soweit ein Werk nicht ausdr�cklich einer bestimmten Version dieser | ||
Lizenz unterstellt ist, gilt die jeweils aktuellste Version. | ||
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||
Anhang: Wie unterstelle ich ein Werk der GothicMOD Lizenz? | ||
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||
Um ein Werk nach den Bestimmungen dieser Lizenz zur freien Nutzung durch | ||
jedermann zur Verf�gung zu stellen, muss dem Werk der folgende Hinweis in gut | ||
wahrnehmbarer Weise beigef�gt werden. Es wird dar�ber hinaus empfohlen, einen | ||
Urhebervermerk aufzunehmen, der das Jahr der ersten Ver�ffentlichung sowie den | ||
Inhaber der ausschlie�lichen Nutzungsrechte (Name oder allgemein verst�ndliche | ||
Abk�rzung) enth�lt. | ||
|
||
Copyright (c) 20[jj] [Inhaber der ausschlie�lichen Nutzungsrechte]. | ||
Dieses Werk kann durch jedermann in nichtkommerzieller Form | ||
gem�� den Bestimmungen der GothicMOD Lizenz genutzt werden. | ||
Die Lizenzbedingungen k�nnen unter http://www.gothic2.de/mod | ||
oder unter http://www.piranha-bytes.com/mod abgerufen werden. |
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