The following layers can be set as baselayers or added to the map using the enum SwisstopoLayerType
as described in Readme Android and Readme iOS.
Landeskarten (farbig) – swisstopo erstellt Landeskarten in den Massstäben 1:10‘000 bis 1:1 Million. Der Layer Landeskarten (farbig) nutzt die unterschiedlichen Massstäbe und zeigt die geeignetste Karte in Abhängigkeit der gewählten Zoomstufe an. Der Layer Landeskarte (farbig) dient als Hintergrundkarte im Geoportal des Bundes. Er ist auch in den Geodiensten WMS und WMTS verfügbar.
Landeskarte 1:1 Million | LK1000 – Die Landeskarte 1:1 Milllion eine kleinmassstäbige topografische Übersichtskarte: Die Schweiz und das benachbarte Ausland von Lyon bis Salzburg und von Strassburg bis Genua auf einer handlichen Übersichtskarte. Die Landeskarte 1:1 Mio ist in analoger (Papierkarte) und in digitaler (Swiss Map Raster) Form verfügbar. Die gedruckte Papierausgabe ist gefalzt und ungefalzt erhältlich.Die Swiss Map Raster ist die digitale Landeskarte 1:1 Million und wird als georeferenzierte TIF-Datei (Rasterformat) geliefert. Die Karteninformation ist nach Farbebenen getrennt, jedoch nicht nach thematischen Kartenelementen gegliedert. Die Pixelkarte steht als Farbkombination (508dpi, 254 dpi) oder als farbgetrennte Layer (508 dpi) zur Verfügung.
Landeskarten (grau) – swisstopo erstellt Landeskarten in den Massstäben 1:10‘000 bis 1:1 Million. Der Layer Landeskarten (grau) nutzt die unterschiedlichen Massstäbe und zeigt die geeignetste Karte in Abhängigkeit der gewählten Zoomstufe an. Der Layer Landeskarte (grau) dient als Hintergrundkarte im Geoportal des Bundes. Er ist auch in den Geodiensten WMS und WMTS verfügbar.
Landeskarte Winter | LK10, LK25, LK50, LK100 – Die Landeskarte Winter ist eine Ableitung der topografischen Landeskarten der Schweiz mit detaillierter Verkehrs-, Siedlungs-, Gelände-, Gewässer- und Vegetationsdarstellung. Die Schweiz wird mittels einer winterlichen Darstellung flächendeckend in den Massstäben 1:10'000, 1:25'000, 1:50'000 und 1:100'000 abgebildet. Das Landeskartenwerk Winter ist ausschliesslich in digitaler Form (API, WMTS) verfügbar.
SWISSIMAGE Hintergrund – Das Orthophotomosaik SWISSIMAGE (Hintergrund) ist eine Zusammensetzung von digitalen Farbluftbildern der Schweiz und seiner Umgebung. Bei den Orthofotos in den Nachbarländern handelt es sich um SPOT 5-Satellitenbilder (Airbus Defence and Space) aus den Jahren 2004 und 2005 mit einer Bodenauflösung von 5 m. Ein Orthofoto ist ein Luftbild bei dem Neigungseinflüsse der Kamera und des Geländes korrigiert wurden.
Luftfahrtkarte ICAO – Die offizielle Luftfahrtkarte der Schweiz ICAO 1:500'000 wird in Zusammenarbeit mit skyguide publiziert. Die Karte zeigt Flughäfen, Flugplätze, Lufträume mit Klassierung, Sperr- und Gefahrengebiete sowie Luftfahrthindernisse. Die gedruckte Papierausgabe ist gefalzt erhältlich. Im Kartenrand sind weitere Flugsicherungsangaben und eine Liste mit Funkfrequenzen aufgedruckt. Die ICAO-Karte wird in der Regel jährlich nachgeführt. Die digitale Ausgabe (Pixelkarte) wird als georeferenzierte TIF-Datei (Rasterformat) geliefert. Sie steht als Farbkombination oder mit 3 thematischen getrennten Farblayer (Grundkarte, Lufträume/Flugsicherungsangaben, Flughindernisse/Starkstromleitungen) in einer Auflösung von 254 dpi zur Verfügung.
Segelflugkarte – Die Segelflugkarte 1:300 000 wird in Zusammenarbeit mit skyguide publiziert. Die Karte zeigt Flughäfen, Flugplätze, Lufträume mit Klassierung, Sperr- und Gefahrengebiete sowie Luftfahrthindernisse und weitere Angaben für den Segelflug. Die gedruckte Papierausgabe ist gefalzt erhältlich. Im Kartenrand sind Flugsicherungsangaben speziell für den Segelflug aufgedruckt. Eine Zusatzkarte zeigt den Ausschnitt TMA Genève im Massstab 1:300'000. Die Segelflugkarte wird in der Regel jährlich nachgeführt. Die digitale Ausgabe (Pixelkarte) wird als georeferenzierte TIF-Datei (Rasterformat) geliefert. Sie steht als Farbkombination oder mit 3 thematischen getrennten Farblayer (Grundkarte, Lufträume/Flugsicherungsangaben, Flughindernisse/Leitungen) in einer Auflösung von 254 dpi zur Verfügung.
Sperr- und Gefahrenzonenkarte – Die Sperr- und Gefahrenzonenkarte ist eine Planungskarte welche Flugsicherheitszonen und Luftraumklassen enthält. Sie ist entstanden in Zusammenarbeit zwischen der skyguide, der swisstopo und der Schweizer Luftwaffe und ist auf die Bedürfnisse der Operationen der Schweizer Luftwaffe zugeschnitten. Die Karte wird einmal im Jahr auf das Datum der Luftraumstrukturänderung der Schweiz herausgegeben.
Dufourkarte Erstausgabe – Erstes amtliches Kartenwerk der Schweiz. Erstausgaben 1844 bis 1864, Nachführungen bis 1939. 25 Blätter. Kartenformat: 70 x 48 cm = 3360 km2. Geländedarstellung: Schattenschraffen, Reproduktionsart: Kupferstich, Druckverfahren: Tiefdruck (ab 1905 auch: Flachdruck) Anzahl der Farben: 1 (ab 1908: 2 und ab 1938: 3). Flächentreue unechte Kegelprojektion, Ellipsoid: Schmidt 1828. Ausgangshöhe: (Repère Pierre du Niton 376,2 m ü. M.).
Siegfriedkarte Erstausgabe – In den Jahren 1870 bis 1926 wurde - anfänglich unter der Leitung von Oberst Hermann Siegfried - der Topographische Atlas der Schweiz veröffentlicht. Es handelt sich um das erste detaillierte Gesamtwerk für die Schweiz in den Massstäben 1:25'000 für das Mittelland, den Jura und das Südtessin sowie 1:50'000 für die Alpen. Mit der periodischen Fortführung bis 1949 wurden insgesamt über 4'000 nachgeführte Blätter publiziert. Für die Ersterstellung wurden zwei verschiedene Techniken angewandt: Kupferstich für die 462 Kartenblätter im Massstab 1:25'000 und Steingravur für die 142 Blätter 1:50'000. Sämtliche Ausgaben sind eingescannt worden und stehen nun digital für Untersuchungen zur Landschaftsentwicklung und weitere Anwendungen Verfügung.
Eisenbahn swissTLM3D – swissTLM3D Eisenbahn enthält die Gleisachsen der Normal- und Schmalspurbahnen sowie der Kleinbahnen. Bei mehrspurigen Anlagen oder in Bahnhofszonen sind immer sämtliche Gleise erfasst. swissTLM3D Eisenbahn ist Bestandteil des Datensatzes swissTLM3D. Mit seiner hohen Genauigkeit und dem Einbezug der dritten Dimension ist swissTLM3D der umfassendste 3D-Vektordatensatz der Schweiz.
Strassen und Wege swissTLM3D – swissTLM3D Strassen und Wege enthält das Strassen- und Wegnetz der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Es ist Bestandteil des Datensatzes swissTLM3D. Mit seiner hohen Genauigkeit und dem Einbezug der dritten Dimension ist swissTLM3D der umfassendste 3D-Vektordatensatz der Schweiz. Im Geoportal des Bundes werden die Objekte der Ebene "Strassen und Wege" entsprechend der ausgewählten Zoomstufe schrittweise dargestellt.
Seilbahnen swissTLM3D – swissTLM3D übrige Bahnen beinhaltet verschiedene Seilbahnarten sowie andere mechanische Transportsysteme. Es ist Bestandteil des Datensatzes swissTLM3D. Mit seiner hohen Genauigkeit und dem Einbezug der dritten Dimension ist swissTLM3D der umfassendste 3D-Vektordatensatz der Schweiz. Im Geoportal des Bundes werden die Objekte der Ebene "übrige Bahnen" entsprechend der ausgewählten Zoomstufe schrittweise dargestellt.
Wanderwege – swissTLM3D Wanderwege enthält die signalisierten Wanderrouten der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Der Datensatz wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen ASTRA, SchweizMobil, Schweizer Wanderwege und den Kantonen publiziert. swissTLM3D Wanderwege bildet einen Teil des Datensatzes swissTLM3D.
Wanderland – "Wanderland Schweiz" von SchweizMobil umfasst die nationalen, regionalen und lokalen Wander- und Berg-wanderrouten sowie die hindernisfreien Wege der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Dieser Da-tensatz wird gemäss Geoinformationsverordnung als Teil des Geobasisdatensatz "Fuss- und Wanderwegnet-ze" publiziert. Er wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen ASTRA, den Schweizer Wander-wegen, SchweizMobil und den Kantonen erarbeitet.
Veloland Schweiz – "Veloland Schweiz" von SchweizMobil umfasst die nationalen, regionalen und lokalen Velorouten der Schweiz sowie des Fürstentums Liechtenstein. Dieser Datensatz wird gemäss Geoinformationsverordnung als Teil des Geobasisdatensatz "Velowegnetze" publiziert. Er wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen ASTRA, SchweizMobil und den Kantonen erarbeitet.
Mountainbikeland Schweiz – "Mountainbikeland Schweiz" von SchweizMobil umfasst die nationalen, regionalen und lokalen Mountainbike-routen der Schweiz sowie des Fürstentums Liechtenstein. Dieser Datensatz wird gemäss Geoinformations-verordnung als Teil des Geobasisdatensatz "Velowegnetze" publiziert. Er wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen ASTRA, SchweizMobil und den Kantonen erarbeitet.
Hangneigung ab 30° – Derivat aus dem digitalen Höhenmodell swissALTI3D und aus den Modellen von Frankreich, Italien, Österreich und Deutschland welches die Identifikation von Hangneigungen von 30° und mehr erlaubt. Diese Information ist bei der Unfall- und Lawinenprävention hilfreich. Sie wurden aus einem kombinierten digitalen Höhenmodell bestehend aus swissALTI3D für die Schweiz und Liechtenstein, RGE ALTI für Frankreich, TINITALY/01 für Italien, DGM10 für Österreich und DGM1 für Bayern und Baden-Württemberg und mit einer Auflösung von 10m abgeleitet. Im Übergangsbereich zwischen den zwei Basismodellen kann die Genauigkeit der Hangneigungswerte nicht garantiert werden. Haftungsansprüche aufgrund der Darstellung der Hangneigungen können nicht geltend gemacht werden.
Hangneigungsklassen ab 30° – Derivat aus dem digitalen Höhenmodell swissALTI3D und aus den Modellen von Frankreich, Italien, Österreich und Deutschland welches die Identifikation von Hangneigungen von 30° und mehr erlaubt. Diese Information ist bei der Unfall- und Lawinenprävention hilfreich. Die Hangneigungen über 30° sind gemäss der Empfehlung vom Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF in 4 Klassen kategorisiert. Sie wurden aus einem kombinierten digitalen Höhenmodell bestehend aus swissALTI3D für die Schweiz und Liechtenstein, RGE ALTI für Frankreich, TINITALY/01 für Italien, DGM10 für Österreich und DGM1 für Bayern und Baden-Württemberg und mit einer Auflösung von 10m abgeleitet. Im Übergangsbereich zwischen den zwei Basismodellen kann die Genauigkeit der Hangneigungswerte nicht garantiert werden. Haftungsansprüche aufgrund der Darstellung der Hangneigungen können nicht geltend gemacht werden.
Wildtierschutzgebiete – Wildtierschutzgebiete haben den Schutz ausgewählter Säugetiere und Vögel sowie ihrer Lebensräume zum Ziel. Die hier berücksichtigten 42 Eidgenössischen Jagdbanngebiete stützen sich auf Art. 11 des Jagdgesetzes. Schneesportarten dürfen nur auf markierten Routen ausgeübt werden. Damit gelten für Schneesportler die gleichen Zutrittsbeschränkungen wie für rechtsverbindliche Wildruhezonen mit Routengebot. Innerhalb von rechtsverbindlichen Wildruhezonen und Wildtierschutzgebieten dürfen nur die in der Karte eingezeichneten erlaubten Routen und Wege begangen werden. Nicht eingezeichnet sind präparierte (Langlauf-)Loipen, Winterwanderwege und im Winter geräumte oder befahrbare Strassen. Diese dürfen von Schneesportlern selbstverständlich begangen werden. Skilifte oder Luftseilbahnen sind in Wildtierschutzgebieten (eidg. Jagdbanngebieten) eingetragen. Sie geben an, wo sich Infrastrukturen befinden, die von Schneesportlern zusammen mit den dazugehörigen Skipisten benutzt werden dürfen. Skipisten sind nicht eingezeichnet. Die Kampagne "Respektiere deine Grenzen" setzt sich für den Schutz der Wildtiere und die Bekanntmachung der Wildtierschutzgebiete in der Bevölkerung ein.
Wildruhezonen – Wildtiere brauchen Rückzugsgebiete in welchen sie nicht gestört werden. Die Ausscheidung von Wildruhezonen dient der Vermeidung übermässiger Störung gemäss Art. 7 Abs 4 des JSG als Antwort auf die zunehmende Freizeitnutzung. Es gibt heute rechtsverbindliche Wildruhezonen und Schutzgebiete, die über den Rechtssetzungsprozess ausgeschieden sind (kantonales Jagdrecht, kommunale Zonenplanung, etc.), wie auch empfohlene Gebiete. Innerhalb von rechtsverbindlichen Wildruhezonen und Wildtierschutzgebieten dürfen nur die in der Karte eingezeichneten erlaubten Routen und Wege begangen werden. Nicht eingezeichnet sind präparierte (Langlauf-)Loipen, Winterwanderwege und im Winter geräumte oder befahrbare Strassen. Diese dürfen von Schneesportlern selbstverständlich begangen werden. In empfohlenen Wildruhezonen sind die erlaubten Routen und Wege als Empfehlungen zu verstehen. Der Stand der Arbeiten in den Kantonen ist zur Zeit sehr unterschiedlich, weshalb der Datensatz Lücken aufweist. Die Karte wird mindestens jährlich (zu Winterbeginn) aktualisiert. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise und Änderungen (z.B. Perimeteranpassungen) unten, welche in der Karte noch nicht berücksichtigt werden konnten. Die Kampagne "Respektiere deine Grenzen" setzt sich für den Schutz der Wildtiere und die Bekanntmachung der Wildruhezonen in der Bevölkerung ein.
Schneeschuhrouten – Die digitalen Schneeschuhrouten basieren auf der Schneesportkarte 1:50'000 und auf der Landeskarte 1:50'000. Sie enthalten spezifische Angaben für den Schneesport im alpinen und voralpinen Gebiet der Schweiz. Besondere Nutzungsbedingungen für die Schneeschuh- und Skiroutendaten: Die Ski- und Schneeschuhrouten sind als allgemeine Richtungsangaben zu verstehen, welche im Massstab 1:50‘000 gezeichnet wurden. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Routenangaben übernehmen weder der Schweizer Alpen-Club SAC noch das Bundesamt für Landestopografie eine Gewähr. Für allfällige Unfälle, die sich aus der Verwendung der Information aus den Routendaten ereignen, wird jede Haftung abgelehnt. Eine sorgfältige Tourenplanung wird dringend empfohlen. Der detaillierte Routenverlauf ist im entsprechenden SAC-Tourenführer beschrieben. Weitere Informationen: www.sac-cas.ch/tourenfuehrer
Skirouten – Die digitalen Skirouten basieren auf den Schneesportkarten 1:50'000 und auf der Landeskarte 1:50'000. Sie enthalten spezifische Angaben für den Schneesport im alpinen und voralpinen Gebiet der Schweiz. Besondere Nutzungsbedingungen für die Schneeschuh- und Skiroutendaten: Die Ski- und Schneeschuhrouten sind als allgemeine Richtungsangaben zu verstehen, welche im Massstab 1:50‘000 gezeichnet wurden. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Routenangaben übernehmen weder der Schweizer Alpen-Club SAC noch das Bundesamt für Landestopografie eine Gewähr. Für allfällige Unfälle, die sich aus der Verwendung der Information aus den Routendaten ereignen, wird jede Haftung abgelehnt. Eine sorgfältige Tourenplanung wird dringend empfohlen. Der detaillierte Routenverlauf ist im entsprechenden SAC-Tourenführer beschrieben. Weitere Informationen: www.sac-cas.ch/tourenfuehrer
Einschränkungen für Drohnen – Der Betrieb von Modellluftfahrzeugen und Drohnen mit einem Gewicht zwischen 0,5 und 30 kg ist gemäss Art. 17 Abs. 2 Bst. a und b der Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK; SR 748.941) untersagt, wenn sich diese in einem Abstand von weniger als 5 km von den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes befinden. Diese Zonen werden in der Karte als Zone mit Flugverbot (5 km Pistenabstand) dargestellt. Die Flugplatzleiterin oder der Flugplatzleiter kann eine den lokalen Gegebenheiten angepasste, verkleinerte Zone festlegen, welche den 5 km Kreis ersetzt. Zusätzlich ist der Betrieb in aktiven Kontrollzonen (CTR) untersagt, sofern dabei eine Höhe von 150 m über Grund überstiegen wird. Diese Zonen werden in der Karte als Zone mit eingeschränktem Flugverbot (150 m über Grund) dargestellt. Ausnahmen um Flugplätze und in Kontrollzonen (CTR) können gemäss Art. 18 Abs. 1 Bst. a bewilligt werden: bei Flugplätzen mit Flugsicherungsdiensten von der Flugverkehrsleitstelle im Einvernehmen mit der Flugplatzleiterin oder dem Flugplatzleiter, bei den übrigen Flugplätzen von der Flugplatzleiterin oder vom Flugplatzleiter. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen ist in Wasser- und Zugvogelreservaten gemäss Art. 5 Abs. fbis der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV; SR 922.32) und in Jagdbanngebieten gemäss Art. 5 Abs. fbis der Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ; SR 922.31) verboten. Gestützt auf Art. 1 des Bundesgesetzes über den Schweizerischen Nationalpark im Kanton Graubünden (Nationalparkgesetz; SR 454) und der dazugehörenden kantonalen Verordnung über den Schutz des Schweizerischen Nationalparks (Nationalparkordnung) ist der Schweizerische Nationalpark im Engadin und Münstertal im Kanton Graubünden ein Reservat, in dem die Natur vor allen menschlichen Eingriffen (und damit auch dem Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen) geschützt ist. Diese Zonen werden in der Karte als Zone mit Flugverbot (Schutzgebiete für Wildtiere) dargestellt. Ausnahmen in Schutzgebieten für Wildtiere können gestützt auf Artikel 14 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG; SR 922.0) durch das Bundesamt für Umwelt bewilligt werden. Die Zuständigkeit für die Bewilligung wurde zwischenzeitlich an die Kantone delegiert. Ausnahmen im Schweizerischen Nationalpark können gestützt auf Art. 6 der Nationalparkordnung durch die Eidgenössische Nationalparkkommission bewilligt werden. Weitere permanente Flugverbotszonen werden in der Karte als Zone mit Flugverbot (übrige permanente Einschränkungen basierend auf Bundesgesetzgebung) dargestellt. Ausnahmebewilligungen können bei den zuständigen Stellen beantragt werden.
The API will soon be extended to cover all BGDI map layers.